Docker Image bauen und veroeffentlichen / build-and-push (push) Successful in 2m29s
Bisher sagte kein Text des Shops, wer die Kosten einer Ruecksendung traegt. Nach § 357 Abs. 6 BGB traegt sie dann der VERKAEUFER: die Belehrung des Kaeufers ist die Voraussetzung dafuer, sie ihm auferlegen zu duerfen. Ohne sie war jede Retoure auf eigene Rechnung. Die Regelung steht bewusst an zwei Stellen, nicht an einer: - Widerrufsbelehrung: nur der amtliche Mustersatz "Du traegst die unmittelbaren Kosten der Ruecksendung der Waren." (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB), unveraendert uebernommen. Eine Abweichung vom Muster kostet dessen Gesetzlichkeitsfiktion — die Belehrung waere dann angreifbar. - Versand und Zahlung, neuer Abschnitt "Rücksendung": derselbe Grundsatz in Alltagssprache plus die Ausnahme fuer mangelhafte Ware. Geht ein Mangel auf die Produktion oder auf uns als Verkaeufer zurueck, tragen wir die Kosten vollstaendig. Die Ausnahme gehoert NICHT in die Widerrufsbelehrung: sie folgt aus der Gewaehrleistung (§ 439 Abs. 2 BGB) und gilt unabhaengig davon, ob widerrufen wird. Beides dort zu vermischen wuerde zwei verschiedene Rechte als eines darstellen. Im Product-Schema kommt damit returnFees hinzu, das bisher aus genau diesem Grund fehlte — ReturnFeesCustomerResponsibility, der Wert fuer "Kaeufer traegt die Ruecksendung". Er braucht keinen Betrag, was hier auch nicht ginge: die Ruecksendung laeuft ueber den Kaeufer, nicht ueber unser Versandkonto. Der guenstigere Sonderfall (Mangel) bleibt im Schema unabgebildet; schema.org kennt dafuer kein Feld, und ihn generell zuzusagen waere falsch. Beide Texte auch auf Englisch. tsc: 0 Fehler. vitest: 359/359 gruen. eslint: 0 Warnungen. next build: gruen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 (1M context) <[email protected]>